Im SGBVIII Abschnitt 3 §§ 22-26 ist unmissverständlich geregelt, dass das Recht auf Betreuung nicht über dem Recht auf Bildung und Förderung steht, sondern dass es sich hier um einen Dreiklang handelt. Wer das Thema Kindeswohl und Kinderrechte ernst nimmt, kann keine Betreuung um jeden Preis fordern.

Die rote Linie, bei allem, was wir in der Kita tun, verläuft beim Thema Kindeswohl.
Aufsichts- und Fürsorgepflicht haben Kita-Fachkräfte unter allen Umständen zu
gewährleisten. Kindeswohlgefährdungen beginnen nicht erst mit Hämatomen, blutenden Wunden und körperlicher Verwahrlosung.

Kitas sind keine Aufbewahrungslager, in denen lediglich noch ein paar zusätzliche
Regalmeter geschaffen werden müssen, damit alles unter ist. Sobald das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist, kann man aus pädagogischer Sicht durchaus von einem Weltuntergang sprechen. Die Welt der Chancengleichheit, der frühkindlichen Bildung, der Möglichkeiten, sich zu entwickeln und zu entfalten ist massiv bedroht, wenn Betreuung um jeden Preis zum obersten politischen Ziel wird.