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Es ist dringend erforderlich, in der nächsten Legislatur ein Bundesqualitätsgesetz mit folgenden Inhalten zu realisieren:

  1. Es muss einheitliche Standards festschreiben und ausschließlich Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung fördern.
  2. Zu den flächendeckend geltenden Mindeststandards muss ein verbesserter Fachkraft-
    Kind-Schlüssel gehören, der sich an den wissenschaftlichen Empfehlungen orientiert.
    Hierfür ist ein Schlüssel von 1:2 für unter Einjährige, 1:3 für Ein- bis Dreijährige, 1:8 für Dreijährige bis Kinder zum Schuleintritt und 1:10 für Kinder ab sechs Jahren anzusetzen.
  3. Es ist ausreichend Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu berücksichtigen.
    Die Vielfalt der Anforderungen an die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung setzt gründliche Planung und Reflexion der pädagogischen Arbeit, Beobachtung und Dokumentation, enge Zusammenarbeit mit Eltern, Fort- und Weiterbildungen, Zeit für die Beratung im Team und für die Kooperation mit Schulen und anderen Partnern voraus.
    Hierfür sind mindestens 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit einzuplanen.
  4. Leitungskräfte müssen für die komplexen Anforderungen und Aufgaben ausreichend zeitliche Ressourcen haben und von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden.
    Sie managen den pädagogischen, personellen und wirtschaftlichen Betrieb und tragen die Verantwortung für Konzeption, Personalführung, Teamentwicklung, Kooperationen und vieles mehr. Hierfür sind 20 Stunden je Woche einzuplanen. Dieser Umfang ist durch 0,35 h pro Ganztagsplatz auszuweiten.
  5. Die Beteiligung der Fachkräfte, Verbände, Gewerkschaften, Wissenschaft und zivilgesellschaftlicher Akteure bei der Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Qualitätsmerkmale muss sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene strukturell
    verankert werden.

Infos zu den Inhalten und welche Organisationen sich dafür stark machen erfahrt ihr in dieser PDF: